Schnarcherschienen

Ab ersten Januar 2022 kommen nunmehr nicht nur Privatpatienten in den Genuß von Schnarcherschienen sondern auch gesetzlich Versicherte:

Schnarcherschienen oder auch Protrusionsschienen sind ab dem 1.1.2022 in den Gebührenkatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen worden. D.h. Patienten die schnarchen oder an einer Schlaf-Apnoe leiden, können sich von Dr. Kießig nach ärztlicher Verordnung und auf Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse eine solche Schiene anfertigen lassen. Diese wird nachts getragen.

 

Die Funktionsweise der Protrusionsschiene läßt sich leicht erklären: Die Schiene fixiert nachts den Unterkiefer in einer leichte nach vorne geschobenen Position. Damit wird der Rachenraum vergrößert und die Atemluft kann leichter zirkulieren.