Neben der klinischen Untersuchung des Patienten ist die Röntgenaufnahme für den Zahnarzt ein wesentliches Hilfsmittel zur Diagnosefindung.
Im Gegensatz zum konventionellen (analogen) Röntgen mit Entwicklung der Röntgenfilme in der Dunkelkammer und Betrachtung der Aufnahmen vor einem Lichtkasten, hat auch in der Zahnarztpraxis das digitale Verfahren Einzug gehalten. Dr. Kießig wendet im Rahmen der Qualitätsoptimierung seiner Praxis sowohl Übersichtsaufnahmen als auch Zahnfilme in digitaler Form an. Dies hat sowohl für den Zahnarzt als auch für den Patienten viele Vorteile:
Dr. Kießig kann mit Hilfe digitaler Röntgenaufnahmen "unterirdische" Veränderungen an Knochen und Zähnen erkennen, die klinisch dem Zahnarzt nicht zugänglich sind. Trotz weniger Strahlenbelastung unterliegt aber auch die digitale Röntgentechnik der Röntgenverordnung, d.h. staatlicher Aufsicht. Allein aufgrund dieser Tatsache brauchen Patienten keine Angst wegen zu häufigen Röntgens haben. Für jede Röntgenaufnahme muß es letztendlich einen Grund, eine medizinische Indikation geben. Die Strahlenbelastung durch kosmische Strahlung während eine Flugzeugfluges in 10 km Höhe ist um ein Vielfaches höher.
In manchen Fällen benötigt der Zahnarzt eine dreidimensionale Darstellung der Kieferstrukturen (3D-Röntgen). Hier arbeitet Dr. Kießig mit verschiedenen radiologischen Praxen zusammen. Dort können je nach Indikation ein Computertomogramm (CT), Digitales Volumentomogramm (DVT) oder Magnetresonanztomogramm (MRT) erstellt werden. Für Letzteres wird keine Röntgenstrahlung benötigt. Ein CT oder DVT ist z.B. für eine dreidimensionale computergestützte Implantation notwendig. Ein MRT wird manchmal zur näheren Diagnostik bei Kiefergelenkerkrankungen benötigt.