Kosten bei Implantatleistungen

Selbstverständlich erstellen wir für unsere Patienten vor Behandlungsbeginn einen pserönlichen Kostenvoranschlag. Bitte fragen Sie uns danach! Die Kosten für eine Implantation können sehr unterschiedlich sein. Woran liegt das?

 

Zum einen gibt es in Deutschland mittlerweile über 100 verschiedene Implantatsysteme, zum anderen kommt es auch immer auf die Schwierigkeit des Eingriffes und die anschließende prothetische Versorgung an.

 

Die Schwierigkeit des Eingriffes richtet sich nach äußeren Umständen, wie z.B. der Mitarbeit eines Patienten bei der Operation, Krankheiten, die einer besonderen Überwachung bedürfen und anderem.

 

Wie groß ist der Aufwand der OP-Planung? Es gibt Situationen, bei denen es lediglich einer klinischen Untersuchung und einer Röntgenübersichtsaufnahme bedarf. Andererseits kann es aber auch notwendig sein, eine sehr aufwendige, dreidimensionale computergestütze Implantatplanung durchzuführen, um ein voraussagbares Ergebnis für den Patienten zu erzielen.

 

In einigen Fällen sind Knochenaufbauten vor oder gleichzeitig mit dem Setzen der Implantate notwendig. Das hat unterschiedliche Folgen für die Kosten.

 

Bei der Kostenbetrachtung kommt es natürlich auch auf die Anzahl der notwendigen Implantate an. Gerade bei der Versorgung der Implantate mit Zahnersatz müssen die Wünsche des Patienten berücksichtigt werden. Wie an den Beispielen der Ober- oder Unterkieferversorgung zu sehen ist, können Implantataufbauten für den Patienten herausnehmbar oder nicht herausnehmbar sein. Die Verankerung auf den Implantaten kann technisch verschiedenartig ausgeführt werden.

 

Damit wird ersichtlich, daß natürlich auch die Zahntechnikkosten bei Ihrem Hauszahnarzt in der Gesamtsumme eine große Rolle spielen. Oft machen die Material- und Laborkosten über die Hälfte der Prothetikrechnung aus.

Kostenerstattung bei Implantatleistungen

Implantate stellen sowohl für gesetzlich als auch privat versicherte Patienten eine Privatleistung dar. Seit Januar 2005 jedoch hat auch der gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf Zuzahlung bei der prothetischen Versorgung der Implantate, nicht jedoch für die Implantate selbst. Äußert seltene Ausnahmen bestimmen das BGB.

Anspruch gegenüber Krankenkasse Privat versicherter Patient Gesetzlich versicherter Patient
 Implantationsleistungen

Erstattungsanspruch ist abhängig vom Versicherungstarif

(von keiner Übernahme bis vollständige Übernahme der Kosten möglich)

nein
Prothetikaufbauten auf Implantaten bezuschussungsfähig entsprechend Befundsituation

Da bei jedem Patienten die Erstattungsansprüche nicht immer offensichtlich sind, der Tarifdschungel der privaten als auch gesetzlichen Krankenkassen immer undurchdringlicher wird, ist es in jedem Falle ratsam, einen Kostenvoranschlag vor Ausführung der Implantation bei der jeweiligen Kasse einzureichen.