In Narkose schlafen

Narkoseärztin mit Narkosegerät
Anästhesistin DM K. Gemkow

Narkose ist eigentlich ein anderer Begriff für Allgemein-Betäubung / Allgemein-Anästhesie im Gegensatz zur örtlichen Betäubung bzw. Lokal-Anästhesie. Das bedeutet, daß die vom Arzt verwendeten Medikamente im Gehirn wirken und so den Patienten beruhigen (sedieren), einschlafen lassen und die Schmerzen nehmen.

Alle Medikamente, die dies tun, sei es Lachgas leichte Sedativa oder Betäubungsmittel für tiefe Narkosen bedürfen einer fachärztlichen Ausführung und Kontrolle.

Nur der Facharzt für Anästhesie kann zuverlässig die Körperfunktionen von Herz, Kreislauf und Lunge überwachen und bei Komplikationen geschult reagieren. Während dessen kann sich der Chirurg voll und ganz auf die Operation konzentrieren.

Aus diesem Grund arbeitet Dr. Kießig seit vielen Jahren zuverlässig mit Frau DM. K. Gemkow, Fachärztin für Anästhesie, zusammen. In seiner Praxis kann daher in bestimmten Fällen ein zahnärztlicher Eingriff in Narkose durchgeführt werden.

Hier unterscheiden die Mediziner in verschiedene Unterkategorien. Manchmal reicht schon eine leichte Sedierung, um dem Patienten die Angst und die Schmerzen zu nehmen (Dämmerungsschlaf). Bei längeren Eingriffen ist eventuell auch eine Vollnarkose mit Larynxmaske oder Intubation erforderlich.

Welche Art der Betäubung für Sie am besten ist, läßt sich am einfachsten in einem persönlichen Gespräch klären.


Narkosekosten

Nicht ganz einfach hingegen ist die Kostenübernahme der Narkose durch gesetzliche aber auch private Krankenkassen. Laut Richtlinien des GBA über die vertragszahnärztliche Versorgung gesetzlich Versicherter gibt es lediglich drei Ausnahmeindikationen  für den Zahnarzt, in Narkose zu behandeln:

  • Kinder unter 12 Jahren
  • schwere geistige oder körperliche Behinderung
  • Nichtwirken der Lokalanästhesie

Zahnarztphobie gehört also nicht dazu, ebenso wenig wie z.B. die Entfernung von Weisheitszähnen. Auf Wunsch des Patienten kann dennoch bei guter Allgemeingesundheit der Eingriff in leichter oder tiefer Narkose erfolgen. Allerdings hat dieser dann die Kosten selber zu tragen.

Selbst Privatversicherte können sich nicht sicher sein, daß die Kosten für eine Narkose in jedem Fallen und vollem Umfang von der Versicherung übernommen werden. Dies hängt unter anderem vom gewählten Tarif und der medizinischen Indikation ab. Dies verhält sich ähnlich wie die Kostenübernahme für Implantationen durch private Krankenkassen.